Compliance
Integrität, Verlässlichkeit und regelkonformes Verhalten haben in den ELBLANDKLINIKEN einen hohen Stellenwert. Im geschäftlichen Umfeld wachsen die gesetzlichen Herausforderungen ständig und auch die Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber diesen Themen ist gestiegen. Deshalb muss integres Verhalten eine Selbstverständlichkeit für unsere Mitarbeiter sein.
Um eine vertrauensvolle Basis im Miteinander aller unserer Akteure sicherzustellen, überprüfen die ELBLANDKLINIKEN ihre Prozesse und Systeme permanent und passen diese den rechtlichen Rahmenbedingungen an.
Unser oberstes Ziel ist es, potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Dies erreichen wir unter anderem dadurch, dass uns Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet werden können.
Ein Compliance-Verstoß liegt vor, wenn unsere Mitarbeiter mit ihrer Arbeit gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien verstoßen oder der Verstoß gegenüber unseren Mitarbeitern begangen wird.
Um Compliance-Verstöße aufdecken und verhindern zu können, sind wir sowohl auf unsere Mitarbeiter als auch auf unsere Patienten und Geschäftspartner angewiesen. Deshalb: Sollten Sie Anzeichen eines Compliance-Verstoßes bemerken, weisen Sie uns bitte darauf hin.
Mitarbeiter und externe Personen können uns über verschiedene Meldewege Hinweise auf Fehlverhalten oder begründete Verdachtsmomente für Regel- und Gesetzesverstöße geben (Compliance-Verstoß melden). Dies gibt uns die Möglichkeit, Probleme frühzeitig und richtig anzugehen und Schaden für Patienten, Mitarbeiter und die ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG abzuwenden.
Beachten Sie bitte, dass Hinweise grundsätzlich auf Tatsachen beruhen müssen, d. h. sie müssen immer der Wahrheit entsprechen.
Die ELBLANDKLINIKEN-Gruppe ist einer der größten kommunalen Klinikträger im Freistaat Sachsen und der bedeutendste Dienstleister für Gesundheit im Landkreis Meißen. Die Klinikgruppe verfügt mit ihren vier Klinikstandorten über ca. 1.000 Betten und beinhaltet ein modernes, leistungsstarkes medizinisches Versorgungsnetz sowohl für den stationären als auch den ambulanten Bereich - von der Notfallversorgung bis zur Rehabilitation. Mehr als 270.000 Menschen profitieren jährlich von der ausgezeichneten medizinischen und pflegerischen Qualität der ELBLANDKLINIKEN. Verantwortlich dafür sind ca. 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bekenntnis
Die ELBLANDKLINIKEN bekennen sich vor diesem Hintergrund und eingebettet in die Compliance zur Wahrung von Menschenrechten und zur Prävention gegen Menschenrechtsverletzungen. Wir stehen dafür ein, die Umwelt zu schonen. Dies gilt sowohl für die Geschäftstätigkeiten aller Konzerngesellschaften als auch hinsichtlich unserer Partner und insbesondere unserer unmittelbaren Zulieferer. Wir richten unser unternehmerisches Handeln auf Grundlage der analysierten besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken insbesondere an folgenden internationalen Standards aus:
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
• Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
• Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
• Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
• Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Wir erwarten eine diesbezügliche Sensibilität und Unterstützung eines jeden Einzelnen im Rahmen seiner Möglichkeiten, welche dazu beiträgt, dem Bekenntnis entsprechend gerecht zu werden und die daraus resultierenden an die ELBLANDKLINIKEN gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Verantwortung und Umsetzung
Für die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte zeichnet sich der Vorstand der ELBLANDKLINIKEN verantwortlich. Unterstützt wird er dabei insbesondere durch die Arbeitsgruppe Menschenrechte der ELBLANDKLINIKEN, bestehend aus der Leitung Einkauf, Apotheke sowie Qualitäts- und Risikomanagement.
Die ELBLANDKLINIKEN haben ein angemessenes und wirksames Qualitäts- und Risikomanagement eingerichtet, welches in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen durch Maßnahmen verankert ist. Im Rahmen des Risikomanagements wurde und wird eine stetige Risikoanalyse durchgeführt, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie insbesondere bei den unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln. Die ermittelten Risiken werden gewichtet und bewertet. Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden intern an die maßgeblichen Entscheidungsträger und betreffenden Bereiche kommuniziert, welche diese berücksichtigen. Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich geprüft sowie anlassbezogen angepasst.
Zur Vermeidung und Verminderung der analysierten Risiken haben die ELBLANDKLINIKEN Präventionsmaßnahmen verankert. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken. Präventionsmaßnahmen sind auch gegenüber unmittelbaren Zulieferern verankert, etwa durch eine mögliche Berücksichtigung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers. Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Die ELBLANDKLINIKEN reagieren zeitnah und angemessen auf die Feststellung der Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht.
Über den etablierten Meldekanal ist es allen Beschäftigten an ihrem Standort und Dritten, die durch wirtschaftliche Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich der ELBLANDKLINIKEN oder durch wirtschaftliche Tätigkeiten eines unmittelbaren Zulieferers unmittelbar betroffen sind oder in einer geschützten Rechtsposition verletzt sein können, sowie Personen, die Kenntnis von der möglichen Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht haben, durch anonyme Kontaktaufnahme möglich, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinzuweisen. Der Meldekanal der ELBLANDKLINIKEN ist über die Website unter nachfolgend genanntem Link zugänglich:
https://daprodoc.de/complaints/form/1a15f0f702ba328c286b9969f1c05e78
Einmal jährlich erstellen die ELBLANDKLINIKEN den gesetzlich geforderten Bericht, um insbesondere die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zu dokumentieren.
Meißen, der 01.01.2023
Der Vorstand
Zum 02.07.2023 ist das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“, kurz HinSchG, in Kraft getreten. Dieses Gesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.
Wir als Arbeitgeber haben zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das allen Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden die Möglichkeit bietet, vertraulich und anonym Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schädigende Handlungen zu melden.
Gründe für solche Hinweise können z. B. sein:
- Straftaten, z. B. Betrug, Diebstahl, sexuelle Belästigung oder Korruption
- Diskriminierung, z. B. aus rassistischen Motiven oder aufgrund von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, (sozialer) Herkunft, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Familienstand
- Mobbing, Ausgrenzung, Schikane, Anfeindung, Verleumdung, Bedrohung oder Erpressung
- Verstöße in der Lieferkette, z. B. im Zusammenhang mit Menschenrechten, Diskriminierung oder Umweltschutzbelangen
- Verstöße gegen das Kartellrecht
- Sonstige Vorfälle, die nicht im Einklang mit Recht und Gesetz stehen
Hinweise müssen dabei grundsätzlich auf Tatsachen beruhen, d. h. sie müssen immer der Wahrheit entsprechen.
Jede eingehende Meldung wird durch die Dapro Serv GmbH, einem externen Anbieter im Bereich Datenschutz, gesichtet, bearbeitet und ggf. anonymisiert an uns - ohne jeglichen Hinweis auf die Identität des Hinweisgebers - zur weiteren Bearbeitung sowie zur Ergreifung von Maßnahmen übermittelt.
Hinweisgebende Personen erhalten auf Wunsch durch die Dapro Serv GmbH eine Rückmeldung zum Sachverhalt und zu den ggf. durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen.
Was sollte eine Meldung von Ihnen beinhalten?
Meldungen können vielfältig sein, daher dienen nachfolgende Fragen lediglich als Beispiel:
- Was ist wo und wann passiert?
- Wer ist/ war beteiligt?
- Ist mit einer Wiederholung des Vorfalls zu rechnen? Wenn ja, wann und wo?
- Wer könnte noch Kenntnis über den Vorfall bzw. Zugang zu den entsprechenden Informationen haben?
- Gibt es Unterlagen oder Belege für den beschriebenen Vorfall?
Gibt es weitere Informationen, die unter Umständen relevant und hilfreich sein könnten?
Wie können Sie Ihre Meldungen abgeben?
Über eine eigens für unser Unternehmen eingerichtete, verschlüsselte Webseite können Sie Ihre Meldung absetzen. Diese wird durch die Dapro Serv GmbH zur Verfügung gestellt und betrieben. Hier finden Sie auch alternativ eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Abgabe Ihrer Meldung.
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Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.
Meißen, der 01.07.2023
Der Vorstand